03. Juni 2019
Wahlgenehmigung Ersatzwahl einer Gemeindepräsidentin
Die 10-tägige Beschwerdefrist gegen die Ersatzwahl einer Gemeindepräsidentin / eines Gemeindepräsidenten von Schötz für den Rest der Amtsperiode 2016 - 2020 ist Ende letzter Woche unbenutzt abgelaufen. Dementsprechend hat der Gemeinderat Schötz nun die Wahlgenehmigung gesprochen.