Prämienverbilligung 2025
Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anspruch auf Prämienverbilligung für die Krankenpflegeversicherung. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Krankenversicherung.
Der Anspruch auf Prämienverbilligung ist jedes Jahr neu mit einer Anmeldung bei der WAS Ausgleichskasse Luzern geltend zu machen. Die Daten für die Anmeldung können online (siehe Link unten) erfasst werden. Die Einreichefrist läuft bis zum 31. Oktober 2024. Wird die Anmeldung erst nach Ablauf dieser Frist eingereicht, wird die Prämienverbilligung nur für die darauf folgenden Monate ausgezahlt. Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht möglich.
Bei Fragen hilft Ihnen die AHV-Zweigstelle der Gemeinde Schötz persönlich oder telefonisch (041 984 01 11) gerne weiter. Oder wählen Sie die Hotline-Nummer der WAS Ausgleichskasse Luzern (041 209 01 51).
Online-Anmeldung Prämienverbilligung 2025
Merkblatt Prämienverbilligung 2025